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CC-BY Bildertrolle

Präsentationen ohne Bilder nerven. Darum bedienen wir uns so gern aus dem Internet mit seinen vielen schönen Fotos. Nur ist es eben nicht einfach, fremde Bilder legal in die eigene Präsentation einzufügen. Und auf die Verletzung solcher Pflichten bei freien Bildern zielt ein neuer Typ von Troll, der Bildertroll.

Wenn wir Bilder aus dem Internet nutzen, müssen wir die Urheberrechte der Malerinnen und Fotografinnen beachten. Genau, wie wir sonst Lizenzgebühren an die Patentinhaberinnen zahlen müssen, deren Erfindungen wir nutzen. Oder wie wir die in den Lizenzen genannten Bedingungen tatsächlich umsetzen müssen, wenn wir Open-Source-Software nutzen. Nun ist — nach den Patent- und Open-Source-Trollen – jüngst einer neuer Typ entstanden, der ‚copyleft-‚ oder ‚Bildertroll‘.[1] Es ist gut zu wissen, wie solche Trolls arbeiten und wie wir uns vor ihnen schützen können.

Oft werden freie Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht. Diese ähneln den Open-Source-Lizenzen: Beide folgen dem Prinzip ‚Paying by Doing‘. Anstatt Geld dafür zu bezahlen, die Nutzungsrechte zu bekommen, muss frau hier bestimmte Dinge tun. Welche Rechte sie bekommt und was genau sie dafür tun muss, hängt von der jeweiligen Lizenz ab. Im Creative Commons Bereich gibt es ein recht komplexes System verschiedener Lizenzen[2]. Aber nahezu jede davon hat eine ‚BY‘-Klausel, die festlegt, dass die Nutzerin den Namen der Malerin oder Fotografin und die Lizenz angeben und einen Downloadlink zum Photo und zum Lizenztext mitliefern muss.[3]

Diese BY-Bedingungen seien – wie der Entdecker der Bildertrolle sagt – ein „set of administrative requirements that are easy to get wrong“.[4] Und genau das ist die erste Zutat, die ein gewinnbringender Troll benötigt: je leichter es ist, solche Bedingungen zu verfehlen, desto größer die Zahl potentieller Opfer.

Die zweite Zutat besteht darin, dass frühere Versionen der CC-Lizenzgebühren – wie etwa die CC-BY 2.0– oder die CC-BY 3.0-Lizenz – eine „Termination“-Klausel enthalten: „This License and the rights granted hereunder will terminate automatically upon any breach by You of the terms of this License.“[5] Das besagt, dass Du in dem Moment die Nutzungsrechte verlierst, wo Du eine der gestellten Bedingungen unzureichend erfüllst.

Man kann die Brisanz dieser Klausel schon daran erkennen, dass die CC-BY 4.0-Lizenz zwar auch eine solche „Termination“-Klausel enthält, dass sie aber zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, Lizenzverletzungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszubessern: Diese Lizenz sagt nämlich, dass die abgesprochenen Rechte „[…] reinstates automatically as of the date the violation is cured, provided it is cured within 30 days of Your discovery of the violation […]“.[6]

Als dritte Zutat für sein legales, aber unangenehmes Geschäft benötigt der ‚Bildertroll‘ eine Methode, im großen Stil die Nutzerinnen seiner Bilder zu finden und deren missglückte Kennzeichnungen zu analysieren. Die automatisierte Bildersuche im Internet ist eine solche mittlerweile gut etablierte Technik.

Und als vierte Zutat benötigt der Bildertroll einen Rechtsraum, der ihm große Ausgleichszahlungen für die Verletzung von Nutzungsrechten garantiert – was wenigstens in den USA gang und gäbe ist.

Wie also nutzt ein Bildertroll diese Zutaten? Er muss eigentlich nur hübsche Bilder fotografieren und sie in einer gern genutzten Bilddatenbank unter einer CC-Lizenz mit ‚Termination‘-Klausel veröffentlichen. Damit ist der „honeypot“ angerichtet. Denn nun braucht der Bildertroll nur noch im Netz nach seinen eigenen Bildern zu crawlen und dort, wo er sie findet, zu analysieren, ob die Nutzerinnen die Nutzungsbedingung richtig erfüllt haben. Wenn nicht, kann er ein juristisches Verfahren gegen sie eröffnen. Und zumindest in den USA sprechen wir hier von einem gesetzlichen Schadenersatz („statutory damages“) bis zu $150.000,–.[7]

Was können wir also tun, um uns vor Angriffen schützen, die zwar legal sind, aber irgendwie auch dem Geist freier Kultur und freier Software entgegenstehen?

  • Der beste Weg zum gelungenen Selbstschutz ist zu wissen, unter welcher Lizenz ein Bild veröffentlicht ist, was sie als Gegenleistung erwartet, und diese Bedingungen dann gewissenhaft zu erfüllen.
  • Eine gute Strategie ist auch, sich auf CC0 lizenzierte Bilder[8] zu fokussieren, wie sie etwa unter pxhere.com[9] angeboten werden. Denn eine Lizenz, die expressis verbis nichts fordert, kann auch nicht dazu missbraucht werden, Dich juristisch zu bedrängen.
  • Eine etwas schwächere Absicherung bietet der Weg, vorrangig CC-BY-xyz 4.0 lizenzierte Bilder weiter zu verwerten.[A] Zwar muss frau die Bedingungen auch hier gründlich und vollständig erfüllen, aber sie hat doch wenigstens die Möglichkeit, nachzubessern, bevor sie in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
  • Und wenn frau doch CC-BY-xyz 3.0 oder früher lizenzierte Bilder verwerten will – und es gibt viele gute so veröffentlichte Bilder -, dann muss sie die Forderungen der Lizenz selbst lesen und erfüllen, nicht nur die kondensierte Zusammenfassung, die die Creative Commons Organisation anbietet.

Bildurheberrechte jedoch komplett zu ignorieren und etwas aus dem Internet einfach so zu abzugreifen, ist der sicherste Weg, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden – genauso wie die Verwendung von Open-Source-Software ohne Erfüllung der Lizenzanforderungen oder die Verwendung patentierter Techniken ohne Zahlung der Lizenzgebühren.

Fußnoten

1 Anmerkung zu “CC-BY Bildertrolle”

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